Rechtsprechung
KG, 01.07.2004 - 12 U 51/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen Unmöglichkeit; Einrede der Verjährung beim Schadensersatzanspruch wegen Unmöglichkeit auf Grund der Verjährung des Erfüllungsanspruchs; Verjährungsfrist des Freistellungsanspruchs
- Judicialis
BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 195 a. F.; ; BGB § 198 a.F.; ; BGB § 208 a. F.; ; BGB § 209 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 280; ; BGB § 415; ; BGB § 571 a. F.; ; BGB § 571 Abs. 2 a. F.; ; BGB § 1922
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Unmöglichkeit oder Verzuges, wenn die Hauptforderung vor Eintritt der Unmöglichkeit oder des Verzuges bereits verjährt war
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verjährungsbeginn bei Schadenersatzanpruch wegen Unmöglichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.12.2001 - 28 O 598/00
- KG, 01.07.2004 - 12 U 51/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.01.1980 - V ZR 110/76
Baugrundstück: Entgangener Wertzuwachs
Auszug aus KG, 01.07.2004 - 12 U 51/02
Hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten Zahlungsansprüche ist bei der von den Klägern vorgenommenen konkreten Schadensberechnung nach der Rechtsprechung des BGH aus Gründen des materiellen Rechts nicht auf einen bestimmten Stichtag abzustellen; vielmehr sind grundsätzlich alle adäquaten Folgen des haftungsbegründenden Umstandes bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung, dem aus prozessualen Gründen letztmöglichen Beurteilungszeitpunkt, in die Schadensberechnung einzubeziehen (BGH WM 1980, 466, 467). - BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 149/98
Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung eines …
Auszug aus KG, 01.07.2004 - 12 U 51/02
Soweit das Landgericht in dem angefochtenen Urteil ausführt, die Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Unmöglichkeit beginne nicht mit der ursprünglichen Hauptforderung, sondern erst mit Eintritt der Unmöglichkeit, entspricht dies zwar grundsätzlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 70, 167, 170; NJW 1999, 2884, 2886). - BGH, 28.04.1993 - VIII ZR 109/92
Verjährung der Ansprüche eines Wohnungseigentumsverwalters auf Schuldbefreiung …
- BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76
Unwirksamkeit von Konossementsbedingungen
Auszug aus KG, 01.07.2004 - 12 U 51/02
Nur diese Freistellungsverpflichtung ist später von der Rechtsnachfolgerin der Onnn GmbH i. L. an die Kläger abgetreten worden und hat sich so in einen Zahlungsanspruch gewandelt (vgl. BGHZ 71, 167, 170). - BGH, 15.12.1958 - VII ZR 12/58
Auszug aus KG, 01.07.2004 - 12 U 51/02
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht es für ein Anerkenntnis im Sinne des § 208 BGB a. F. aus, wenn die fragliche Erklärung gegenüber einem Dritten abgegeben wird, der im Einverständnis mit dem Berechtigten handelt und der Verpflichtete nicht zu erkennen gegeben hat, dass er ein Anerkenntnis diesem Berechtigten gegenüber nicht abzugeben gewillt ist (vgl. BGH MDR 1959, 481, 482).
- OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 16 U 39/12
Verjährung des Anspruchs auf Vollziehung einer testamentarischen Auflage
Allerdings betrifft diese Rechtsprechung - wie bereits das Kammergericht zutreffend dargelegt hat (KG, Urteil vom 1.7.2004, 12 U 51/02 = KGR Berlin 2005, 736) - Sachverhalte, in denen der Schadensersatzanspruch wegen Unmöglichkeit (oder Verzugs) noch zu einem Zeitpunkt entstanden war, als die Hauptforderung noch nicht verjährt war. - LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10
Urlaubsabgeltung bei längerer Erkrankung; unbefristeter Urlaubsanspruch über das …
Ist der Primäranspruch auf bezahlten Urlaub verjährt, unterfällt der mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehende Sekundäranspruch auf Urlaubsabgeltung der Verjährung (vgl. allgemein zu dieser Konstellation KG 01.07.2004 - 12 U 51/02 - Rn. 45 f., Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl., § 199 Rn. 15, Palandt/Grüneberg, § 285 BGB Rn. 6).